Geschichte

Orientierung am Analphabetismus

Aufgrund von Unleserlichkeiten wird auf das Umschreiben der alten Grundbücher verzichtet.

Das lehrreichste Buch ist wertlos, wenn es nicht gelesen wird, eine Einsicht, die nicht verinnerlicht ist, bleibt eine schlechte Aussicht.

Durch die ebenfalls in den 70er Jahren neu angelegten Grundbücher und dem offenkundig damals im Verwaltungsapparat vorherrschenden Analphabetismus, welcher vielfach zu ein und demselben Kommentar führte – insbesondere im Falle „heiklerer Liegenschaften“, dass man aufgrund von Unleserlichkeit auf das Umschreiben von Daten aus dem alten Grundbuch verzichten würde, verhinderten nicht nur im Einzelfalle des heutigen Flussbahnhofs eine objektive Grundbuchrecherche, geschweige denn eine gesetzeskonforme (!) Restituierung.

Der im 21. Jahrhundert herrschende Habitus erweist sich als Draufgabe dabei als ebenso gefinkelt, und erschwert objektive Recherche neuerdings unter dem Deckmantel von Datenschutz oder Amtsgeheimnissen, so als wären unsere Ämter der öffentlichen Verwaltung geheime Bruderschaften und nicht von öffentlichem Interesse. Als Außenstehender dh. Nichteigentümer Einblick in die alten – nicht umgeschriebenen Grundbücher inklusive Historie zu erhalten, ist unmöglich, wodurch eine objektive Aufarbeitung all jener betroffenen Liegenschaften – die wie der Flussbahnhof NIE RESTITUIERT wurden, mithilfe des österreichischen Bürokratieapparates bis heute verhindert wird. Einzig aktuelle Entwicklungen für die Aufhebung des Amtsgeheimnisses lassen auf zukünftig mehr demokratischen Geist hoffen…

Die Frage, wie viele Familien seit 1945 an einer Beweispflicht, welche sie unter Vorwand des Datenschutzes oder aufgrund von solchen Amtsgeheimnissen nicht erbringen konnten, tatsächlich scheiterten, verstaubt weiter in den gut behüteten, zu selten gesichteten österreichischen Archiven. Aufarbeiterinnen werden bis heute allgemein leider seitens öffentlicher Apparate nicht unterstützt, sondern teilweise sogar grob fahrlässig behindert.

Die jüngste Geschichte des Flussbahnhofs teilen viele andere heute verstaatlichte Bauten und auch Ländereien in Österreich und wer ES nicht mehr hören kann, dem sei gesagt, dass aufgrund fehlender Geschichtsaufarbeitung und fehlender Wiedergutmachung mit den Geschädigten des 2. Weltkrieges ein entscheidender gesellschaftlicher Lernschritt ausgeblieben ist, ein gewisser Habitus noch nicht überwunden, verantwortungsvolles Handeln in der Politik noch immer nicht Einzug gehalten hat, dafür aber offenbar das gehorsame Schweigen und Nachbeten noch immer als größte Tugend zelebriert wird.

Der brandschutzsicherer Fellnerbau in der Kühbachau steht trotz Herabwirtschaftung noch immer. Das für spätere Diebesbüroratie zurechtgelegte gleich mitenteignete „Palais Rothschild“ hingegen wurde von den euphorischen vom „Österreich ist frei“ Gedanken getriebenen Postnazis gleich noch in den späten 50ern weggesprengt. Mittels nachträglicher Zurechtlegung der Beweislage für den „eh rechtmäßigen Verkauf“ dieser Liegenschaft dachten sich die das Raubgut von nun an als Eigentum handhabenden Nachfolger der Reichsforstverwaltung eine virtuelle Summe aus, die nie ausbezahlt wurde, und „einverleibten“, sich gleich mehrere Rothschildimmobilien mit nur einer Klappe. Ob nun eine „österreichische“ Rothschild, oder doch eine „Ausländerin“ (mit britischer Staatsbürgerschaft) die eigentliche Besitzerin in Wildalpen war, legte man sich je nach Bedarf zurecht, etwaige Diskrepanzen diesbezüglich haben später auch keinen der verstaatlichten Insichgeschäfts-Akteure bzw. Kriegsgewinnler mehr gestört

Offenkundig bedauerlich ist aber eine bis heute vielfach gängige und geduldete Rechtfertigung der NS Legislative, egal ob Fremdvermögensverwalter oder Einheimischenenteigner – räuberischer Diebstahl bleibt räuberischer Diebstahl – und sollte in einer modernen Demokratie des 21. Jahrhunderts bei Vorlage von Beweisen anerkannt und nach den vorhandenen Möglichkeiten richtig gestellt werden.