Wahn und Blutrausch der 30er
Arisierung und Vertreibung aus Wildalpen als Ausdruck von Missgunst und Rassenideologie.
Diebesbürokratie der Nationalsozialisten
Als sich gegen Ende der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts der wahnsinnige Antisemitismus besonders auch hier in den Bergen zuspitzte, Neid, Missgunst und Rassenideologien als Volksfutter wie warme Semmeln gingen, vertrieben die eifrigsten Enteigner jüdische Grundbesitzerinnen, welche für Propagandisten damals wie heute immer wieder als Sündenböcke für die dynamischen wirtschaftlichen Veränderungen der Zeit herhalten mussten, dies galt insbesondere für die Rothschilds.
1938 zwang man Valentine Springer, eine damals schon nicht mehr ganz junge Frau, zur auf Leben und persönliche Wäsche reduzierten Flucht in die Schweiz. Man verfasste seitens der „Reichsforstverwaltung“ den Arisierungsakt und später auch einen Verkaufsvertrag mit genauer Inventarliste, zugunsten der „kaufenden“ Reichsforstverwaltung und Frau Springer, deren Mädchennamen Rothschild gegen Ende erst in die richtige Schreibweise korrigiert, vertreten durch einen Herrn Dr. Bolt in Wien… nachdem ihr eigentlicher Rechtsvertreter deportiert und ermordet worden war.
Frau Springers Unterschrift ist abgängig, auch sonst irgendeine Spur ihrer Involviertheit, hat den Vertrag vielleicht auch nie selbst zu Gesicht bekommen, denn für die Nationalsozialisten war mit der Erledigung der nachträglichen Akten die Sache ohnehin erledigt, oder einverleibt… bis äähm 2017!!!. Die im Kaufvertrag vermerkte Summe floss auch nicht, zumindest noch nicht in die notierte Richtung…
Wenn auch für Geld, finden sich trotzdem bis heute ausreichend Informationen zur Rekonstruktion der Genese, welche man im Landesarchiv in Graz oder in Scheibbs, oder in Liezen ausheben lassen darf – solange man auch Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft ist – wie auch der „Entjudungsvertrag“ Frau Valentine Springers Hofanlage in der Kühbachau betreffend.
Der Ordnung wegen bemühten sich die Nationalsozialisten immerhin um das Aufsetzen eines ordentlichen Vertrags. Der Vermerk Unterschrift unleserlich soll wohl darüber hinweggeholfen haben, dass keine Unterschrift vorhanden war.
Auf den folgenden Seiten, die bis zu den herausgeschnittenen, fehlenden hin führen, findet sich eine systematische Auflistung des Inventars, des Fuhrparks und der Nebengebäude wie Kegelbude, Zukeusche 170, Badestube. Die sich im Landesgericht Liezen befindlichen Grundbücher waren laut Auskunft noch bis in die 70er Jahre unversperrt jedem zugänglich, sodass es heute leider nicht mehr möglich ist, die eifrigen „Schnippsler“ zu identifizieren.